Christinas Märchenwelt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Allgemeines
CHRISTINAS MÄRCHENWELT bietet Walking Acts und interaktive Kinderprogramme für private und öffentliche Veranstaltungen an, beispielsweise für Kindergeburtstage, Einschulungen, Familienfeiern, Eröffnungen, Sommerfeste, Weihnachtsmärkte, Betriebsfeiern, Wohltätigkeitsveranstaltungen sowie weitere Events.
Darüber hinaus können auch Workshops und weitere Programme entsprechend des aktuellen Angebots auf der Website gebucht werden.
Mit einer Buchung erkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.


§ 2 Buchung und Vertragsschluss
Nach Erhalt Ihrer individuellen Buchungsaufstellung haben Sie sieben Kalendertage Zeit, das Angebot schriftlich per E-Mail zu bestätigen.
Nach Ablauf dieser Frist verfällt das Angebot automatisch und der Termin wird wieder zur Buchung freigegeben.
Ein separater Vertrag wird nicht geschlossen. Die Buchung kommt verbindlich zustande, sobald Sie die Buchungsaufstellung einschließlich der Gesamtgage sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich per E-Mail bestätigt haben.
Anschließend erhalten Sie Ihre Rechnung.


§ 3 Rechnung und Zahlung
Die Rechnung umfasst die Gesamtgage einschließlich aller gebuchten Programmpunkte sowie der anfallenden Fahrtkosten.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag spätestens sieben Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin vollständig zu begleichen.
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei öffentlichen Auftraggebern wie Städten, Gemeinden oder kommunalen Einrichtungen) können abweichende Zahlungsmodalitäten individuell und schriftlich vereinbart werden.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht und wurde keine anderweitige Vereinbarung getroffen, behalte ich mir vor, den Auftritt nicht durchzuführen.


§ 4 Gebühren
Bei öffentlichen Veranstaltungen trägt der Veranstalter gegebenenfalls anfallende GEMA-Gebühren sowie sonstige veranstaltungsbezogene Abgaben oder Genehmigungen, soweit diese gesetzlich erforderlich sind.
Bei privaten Veranstaltungen fallen in der Regel keine GEMA-Gebühren an.


§ 5 Anfahrt
Die Fahrtkosten werden mit 0,35 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) ab der Wohnadresse der Darstellerin berechnet.
Bei einer einfachen Anfahrt von mehr als 150 Kilometern wird zusätzlich ein Zeitaufwand von 20,00 € je angefangene 50 Kilometer berechnet.
Sollte aufgrund einer einfachen Anreise von mehr als 300 Kilometern eine Übernachtung erforderlich sein, werden die entstehenden Kosten im Vorfeld individuell abgestimmt.
Bitte stellen Sie sicher, dass spätestens 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn ein geeigneter Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung steht. Ist dies nicht möglich, sind eventuell anfallende Parkgebühren vom Veranstalter zu übernehmen.
Verzögerungen, die durch eine längere Parkplatzsuche entstehen und nicht von der Darstellerin zu vertreten sind, verlängern die gebuchte Auftrittszeit nicht.
Falls die anwesenden Kinder den Parkplatz oder die Ankunft der Darstellerin einsehen können, informieren Sie mich bitte bereits im Vorfeld der Veranstaltung, damit gemeinsam eine passende Lösung gefunden werden kann.


§ 6 Anzahl der teilnehmenden Kinder
Bitte geben Sie die Anzahl der aktiv am Programm teilnehmenden Kinder bereits bei Ihrer Buchung an.
In den Paketen mit einer Darstellerin sind bis zu 10 Kinder inklusive. Bei Buchungen mit zwei Darstellerinnen sind bis zu 15 Kinder inklusive.
Für jedes weitere aktiv teilnehmende Kind werden 10,00 € berechnet.
Aus Qualitätsgründen können von einer Darstellerin jedoch maximal 13 Kinder betreut werden. Wird diese Anzahl überschritten, ist eine zweite Darstellerin erforderlich.
Als teilnehmende Kinder gelten ausschließlich Kinder, die aktiv am gebuchten Programm teilnehmen. Eltern, Säuglinge, ältere Geschwister oder weitere erwachsene Begleitpersonen werden hierbei nicht mitgezählt.
Sollten vor Ort mehr Kinder teilnehmen als bei der Buchung angegeben, behalte ich mir vor, den entsprechenden Aufpreis nachträglich in Rechnung zu stellen oder einzelne Programmpunkte zeitlich anzupassen.


§ 7 Auftrittszeit
Die gebuchte Auftrittszeit beginnt mit dem Eintreffen der Darstellerin am Veranstaltungsort.
Bitte stellen Sie sicher, dass das Programm unmittelbar beginnen kann. Verzögerungen, die nicht von der Darstellerin zu vertreten sind, verlängern die gebuchte Auftrittszeit nicht.
Ich empfehle, die Kinder vor Beginn des Auftritts mit Essen und Getränken zu versorgen. Auch das Auspacken der Geschenke sollte – insbesondere bei Kindergeburtstagen – möglichst vor dem Eintreffen der Darstellerin stattfinden, damit die gemeinsame Zeit vollständig für das gebuchte Programm genutzt werden kann.
Eine Verlängerung der Auftrittszeit oder das Hinzubuchen weiterer Programmpunkte vor Ort ist leider nicht möglich.


§ 8 Durchführung des Programms
Jede Veranstaltung ist einzigartig. Daher kann das Programm – abhängig von Alter, Anzahl und Bedürfnissen der Kinder sowie den örtlichen Gegebenheiten – von der Darstellerin flexibel angepasst werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge oder Durchführung einzelner Programmpunkte besteht daher nicht.
Die Aufsichtspflicht über die Kinder verbleibt während der gesamten Veranstaltung bei den Erziehungsberechtigten bzw. den von ihnen beauftragten Aufsichtspersonen. Mindestens eine volljährige Aufsichtsperson muss sich während des gesamten Auftritts in unmittelbarer Nähe aufhalten.
Auch für Toilettengänge, das Verabreichen von Speisen und Getränken sowie die allgemeine Betreuung der Kinder sind ausschließlich die Erziehungsberechtigten verantwortlich.
Sollte ich persönlich verhindert sein, behalte ich mir vor, eine qualifizierte Vertretungsdarstellerin einzusetzen, die das gebuchte Programm in gleichwertiger Qualität durchführt.
Sollten Sie ausdrücklich eine bestimmte Darstellerin wünschen, teilen Sie mir dies bitte bereits bei Ihrer Buchung mit. Ich prüfe dann selbstverständlich, ob sich dieser Wunsch ermöglichen lässt.


§ 9 Stornierung und Umbuchung
Eine Stornierung oder Umbuchung der Veranstaltung ist bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Mitteilung per E-Mail.
Bei einer späteren Stornierung oder Umbuchung werden 50 % der Gesamtgage als Ausfallhonorar einbehalten bzw. in Rechnung gestellt.


§ 10 Lizenzen
CHRISTINAS MÄRCHENWELT bietet keine lizenzierten Figuren oder Charaktere nationaler oder internationaler Unternehmen an.
Alle angebotenen Charaktere sind eigenständige Interpretationen und repräsentieren keine geschützten Marken, Figuren oder Unternehmen.
Mit Ihrer Buchung bestätigen Sie, dass Ihnen dies bekannt ist und Sie ausdrücklich keinen Anspruch auf die Darstellung lizenzierter Charaktere erheben.


§ 11 Abbruch des Auftritts
Ich behalte mir vor, einen Auftritt jederzeit abzubrechen oder gar nicht erst anzutreten, wenn gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen wird oder die Sicherheit der Darstellerin, der Kinder oder des Materials nicht gewährleistet ist. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung der bereits gezahlten Gage.
Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
1. Tiere
Der Auftritt kann ausschließlich in einer tierfreien Umgebung stattfinden. Da eventuelle Allergien der Darstellerin nicht ausgeschlossen werden können, müssen Haustiere während der gesamten Auftrittszeit außerhalb des Veranstaltungsbereiches untergebracht werden.
2. Alkohol, Drogen und Sicherheit
Sollten anwesende Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die Darstellerin belästigen, bedrohen oder sich anderweitig respektlos oder aggressiv verhalten, behalte ich mir vor, die Veranstaltung unverzüglich abzubrechen.
Während des Auftritts darf im unmittelbaren Veranstaltungsbereich nicht geraucht werden.
3. Wetter und Temperaturen
Für den Auftritt muss ein ruhiger und wettergeschützter Veranstaltungsort zur Verfügung stehen.
Da die Darstellerin während des gesamten Auftritts aufwendige Kostüme, Perücken und Make-up trägt, liegt die zumutbare Umgebungstemperatur für einen Auftritt zwischen 16 °C und 26 °C.
Liegt die Temperatur außerhalb dieses Bereiches oder machen Wetterbedingungen (z. B. starke Hitze, Gewitter, Starkregen oder Sturm) einen sicheren Auftritt unmöglich, behalte ich mir vor, den Auftritt ganz oder teilweise in einen geeigneten Innenraum zu verlegen.
Kann kein geeigneter Innenraum zur Verfügung gestellt werden, kann der Auftritt abgebrochen oder abgesagt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.


§ 12 Ausfall der Darstellerin
Ich bemühe mich selbstverständlich, jeden gebuchten Termin wahrzunehmen.
Sollte ein Auftritt aufgrund von Krankheit oder höherer Gewalt dennoch nicht stattfinden können, informiere ich Sie schnellstmöglich.
Gemeinsam finden wir eine passende Lösung, beispielsweise in Form einer Umbuchung, einer Rückerstattung oder – sofern möglich – durch eine qualifizierte Vertretung.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§ 13 Veranstaltungsort
Auftritte im Freien sind grundsätzlich nur im Zeitraum von Mai bis September möglich.
Der Veranstalter verpflichtet sich, bei wetterbedingten Änderungen einen geeigneten, wettergeschützten Innenraum bereitzuhalten.
Kann kein entsprechender Raum zur Verfügung gestellt werden und muss der Auftritt deshalb abgebrochen oder abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Gage.
Für Programmpunkte wie Basteln, Kinderschminken oder Glitzertattoos ist ein Tisch mit ausreichend Sitzgelegenheiten bereitzustellen.
Auftritte in Indoor-Spielplätzen oder vergleichbaren Einrichtungen sind nur möglich, wenn ein vollständig separater Raum exklusiv für die Dauer des Auftritts zur Verfügung steht. Abgetrennte Bereiche innerhalb einer Halle gelten hierbei nicht als separater Raum.


§ 14 Allergien und besondere Hinweise
Bitte informieren Sie mich bereits im Vorfeld der Veranstaltung über bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten der teilnehmenden Kinder, insbesondere im Hinblick auf Kinderschminke, Glitzertattoos, Bastelmaterialien oder ausgegebene Süßigkeiten.
Für Allergien oder Unverträglichkeiten, die mir vor Veranstaltungsbeginn nicht mitgeteilt wurden, kann keine Haftung übernommen werden.


§ 15 Fotoerlaubnis
Im Rahmen Ihrer Buchung können Sie freiwillig eine Einwilligung zur Nutzung von Fotos erteilen.
Sollten Sie mir Fotos Ihrer Veranstaltung zur Verfügung stellen und einer Veröffentlichung zustimmen, dürfen diese von CHRISTINAS MÄRCHENWELT für Werbezwecke, insbesondere auf der Website sowie in sozialen Medien, verwendet werden.
Gesichter von Kindern werden grundsätzlich unkenntlich gemacht, sofern Sie einer anderweitigen Veröffentlichung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
Die Erteilung einer Fotoerlaubnis ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Durchführung der gebuchten Veranstaltung.


§ 16 Schäden und Haftung
Für Schäden an Kostümen, Requisiten oder sonstigen Materialien, die vorsätzlich oder fahrlässig durch den Veranstalter oder dessen Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Entstandene Schäden werden vor Ort gemeinsam dokumentiert.
Normale Gebrauchsspuren bleiben hiervon selbstverständlich unberührt.
Für Verzögerungen oder Einschränkungen, die auf unzutreffende oder unvollständige Angaben des Veranstalters zurückzuführen sind, übernehme ich keine Haftung.


§ 17 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Buchung sowie zur Durchführung der Veranstaltung verarbeitet.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf meiner Website.


§ 18 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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