Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir §1 Allgemeines CHRISTINAS MÄRCHENWELT bietet Ihnen ein besonderes Walking Act Programm für Kinder an, zum Beispiel für Kindergeburtstage, Einschulungsfeiern oder andere private Feierlichkeiten. Außerdem können Sie meine Charaktere für u.a. Eröffnungen, Weihnachtsmärkte, Wohltätigkeitsveranstaltungen, Betriebsfeiern, Sommerfeste, Kinderfeste, usw. buchen, sowie das Workshop Programm wie auf meiner Website ausgeschrieben. §2 Vertrag Nachdem ich Ihnen Ihre Buchungsaufstellung gesendet habe, haben Sie sieben Tage Zeit das Angebot zu bestätigen. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, wird der Termin wieder freigegeben. Es gibt keinen separaten Vertrag. Wenn Sie mir die AGB und die Gesamtgage in Ihrer Buchungsaufstellung schriftlich via E-Mail bestätigen gilt die Buchung als bestätigt und Sie erhalten eine Rechnung. Damit ist Ihr Auftritt verbindlich gebucht. §3 Rechnung und Zahlung Sie erhalten eine Rechnung über den Gesamtbetrag Ihrer Buchung inklusive aller gebuchten Programme, zuzüglich der Fahrtkosten. Bitte zahlen Sie den Gesamtbetrag bis zu sieben Tage vor dem Auftritt. In speziellen Fällen kann eine Anzahlung fällig werden, die wird dann individuell per E-Mail mit Ihnen abgesprochen. §4 Gebühren Für öffentliche Veranstaltungen zahlt der Veranstalter anfallende GEMA-Gebühren. Bei privaten Feiern fallen keine GEMA-Gebühren an. §5 Anfahrt Die Anfahrt zum Veranstaltungsort wird mit 0,35 Euro pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) ab der Wohnadresse der Darstellerin berechnet. Bei Anreisen über 150 Kilometer Fahrtweg wird zudem ein Zeitaufwand von 20 Euro pro angefangene 50 Kilometer berechnet. Eventuelle Übernachtungskosten, die bei Strecken über 300km für einen Weg anfallen können, werden individuell mit Ihnen abgesprochen. §6 Anzahl der Kinder Bitte teilen Sie mir die Anzahl der teilnehmenden Kinder in meinem Buchungsformular mit. Bis zu 10 Kinder sind in den Paketen mit einer Darstellerin inklusive, 15 Kinder in den Paketen mit zwei Darstellerinnen. Für jedes weitere Kind werden 10,00 EUR berechnet. Mehr als 13 Kinder können von einer Darstellerin alleine jedoch auch mit Extrageld nicht bespielt werden. Darunter zählen nur Kinder, die auch aktiv am gebuchten Programm teilnehmen. Eltern, Säuglinge, große Geschwister, andere Erwachsene / Teenager, usw. müssen hier nicht einberechnet werden. Sollten vor Ort mehr Kinder sein, als uns vorher von Ihnen mitgeteilt wurde, wird Ihnen die Extrazeit, die wir benötigen um mit allen Kindern alle Programmpunkte durchzuführen, in Rechnung gestellt. §7 Auftrittszeit Der gebuchte Auftritt beginnt mit Eintreffen der Darstellerin. Bitte stellen Sie sicher, dass wir sofort mit unserem Programm beginnen können. Etwaige Verzögerungen Ihrerseits werden von uns nicht an die gebuchte Zeit angehängt. Bitte stellen Sie sicher, dass die Kinder im Vorfeld des Auftritts mit Essen und Getränken versorgt wurden. Zudem ist der ratsam die „Bescherung“ des Geburtstagskindes vor dem Eintreffen der Prinzessin durchzuführen. Es ist nicht möglich, vor Ort bei der gebuchten Prinzessin Extra-Zeit oder Extra-Programm hinzu zu buchen. Bitte stellen Sie sicher, dass spätestens fünfzehn Minuten vor dem vereinbarten Auftrittsstart ein Parkplatz für das Auto der Darstellerin in unmittelbarer Nähe verfügbar ist, insbesondere bei Partys in Innenstädten. Verzögerungen die durch unverhältnismäßig langer Parkplatzsuche entstehen werden von uns nicht an die gebuchte Zeit angehängt. Bestenfalls können die anwesenden Kinder diese Parkmöglichkeit nicht einsehen. Sollte dies nicht möglich sein, geben Sie der Darstellerin bereits bei der Buchung diese Information. §8 Durchführung Das gebuchte Programm ist nicht verbindlich und kann, bei Bedarf von der jeweiligen Darstellerin an die Anzahl bzw. Bedürfnisse der Kinder angepasst werden. Unsere Darsteller und Darstellerinnen haben während des gebuchten Zeitraums keine Aufsichtspflicht, diese ist stets von den Eltern zu gewährleisten! Daher muss sich auch immer mindestens ein Elternteil mit im Raum befinden. Auch für die hygienischen Bedürfnisse der Kinder sind die Eltern verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass Sie bei CHRISTINAS MÄRCHENWELT meine Leistung als Darstellerin auf Ihrer Veranstaltung buchen. Sollte ich persönlich nicht verfügbar sein, wird das Programm von einer Vertretungs-Darstellerin durchgeführt, die einen qualitativ und darstellerisch gleichwertigen Auftritt bieten wird. Eine Übersicht meiner Vertretungsprinzessinnen finden Sie auf meiner Website, sowie in den sozialen Medien. Wenn Sie eine bestimmte Darstellerin aus dem Team wünschen, können Sie dies natürlich bei Ihrer Buchung äußern und ich schaue, was ich für Sie tun kann! §9 Stornierungen Sie können Ihre Buchung bis zu 48 Stunden vor dem gebuchten Termin stornieren. Auch eine Verschiebung bzw. Umbuchung ist bis zu 48 Stunden vorher möglich. Bei einer kurzfristigeren Umbuchung oder Stornierung fallen Gebühren an bzw. der Betrag wird Ihnen nur zu 50% zurückerstattet. §10 Lizenzen Ich biete keine Charaktere bekannter internationaler und nationaler Unternehmen an. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich keine lizenzierten Charaktere und Kostüme anbiete. Der Kunde muss sich dem bewusst sein, damit eine Buchung zustande kommen kann. Ich repräsentiere keine lizenzierten Charaktere und Marken und jede Ähnlichkeit mit diesen ist rein zufällig. §13 Abbruch des Auftritts Unsere Darstellerinnen behalten sich vor, die Veranstaltung zu jedem Zeitpunkt abzubrechen und zu verlassen, verstößt der Kunde gegen die geltenden AGB oder gegen die folgenden Punkte: 1. Bitte beachten Sie, dass unsere Auftritte nur in einer tierfreien Umgebung stattfinden können, da eine eventuelle Allergie der Darstellerin nicht ausgeschlossen werden kann. Sollte dies von Ihnen nicht gewährleistet werden, haben unsere Darstellerinnen jederzeit das Recht, das Event vorzeitig zu verlassen. Die Kosten werden Ihnen nicht erstattet. 2. Sollten anwesende Gäste unter Drogeneinfluss stehen oder alkoholisiert sein, behalten sich unsere Darstellerinnen ebenfalls vor, den Auftritt sofort abzubrechen. Dasselbe gilt, falls anwesende Gäste handgreiflich werden sollten. Desweiteren weisen wir darauf hin, dass in Anwesenheit unserer Darstellerinnen nicht geraucht wird. Jeder unserer Darstellerinnen hat das Recht, die Veranstaltung zu verlassen, sollten sie sich belästigt oder nicht sicher fühlen. 3. Für unsere Auftritte muss ein ruhiger, wettergeschützter Platz zur Verfügung gestellt werden. Die zumutbare Temperatur für die Auftritte liegt zwischen 16 und 26 Grad Celsius. Bei Verstoß dieser Regelungen, werden Ihnen keine Kosten zurückerstattet. §13 Ausfall Wir bemühen uns, jeden gebuchten Termin wahrzunehmen. Jedoch kann es immer passieren, dass Ihre Darstellerin durch Krankheit oder höhere Gewalt spontan ausfällt. In so einem Fall informiere wir Sie natürlich so schnell wie möglich und wir finden gemeinsam eine Lösung in Form von Gutscheinen, Erstattungen, Umbuchungen oder indem wir die verlorene Zeit hinten anhängen. §14 Sonstiges Der Kunde ist in der Verantwortung, uns über mögliche Allergien (Kinderschminke, Glitzertattoos, Bastelkleber, etc.) teilnehmender Kinder zu informieren, sowie falls bestimmte Lebensmittel nicht gegessen werden dürfen (Süßigkeiten). Wir übernehmen keine Haftung im Nachhinein für später auftretende Allergien. §15 Location Auftritte im Freien können wetterbedingt nur von Mai bis September stattfinden. Sollte die Veranstaltung unvorhergesehen vom Wetter beeinträchtigt werden, verpflichten Sie sich, einen alternativen, wettergeschützten Raum zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, sehen wir uns gezwungen, die Veranstaltung abzubrechen. Die Kosten werden Ihnen nicht erstattet. Stellen Sie bitte immer einen Platz für die Aktivitäten und eventuell einen Tisch mit Stühlen (für Kinderschminken, Glitzertattoos, Basteln, usw.). Wir treten nicht in Indoor-Spielhallen oder Spielplätzen auf, wenn es keinen klar separierten Raum (darunter zählen keine Abtrennungen in der Halle selbst, sondern tatsächliche Räume) für die gesamte Auftrittszeit gibt. §16 Fotoerlaubnis Bei Ihrer Buchung gibt es die Möglichkeit, uns eine Fotoerlaubnis zu erteilen. Dies bedeutet, dass wir Ihre Fotos für Werbezwecke, auf unserer Website oder auf unseren Social Media Kanälen veröffentlichen dürfen. Dies ist kein Muss und ist voll und ganz Ihnen überlassen. Sollten Sie uns die Erlaubnis erteilen, bitten wir Sie, uns Ihre Fotos zukommen zu lassen. Die Gesichter der Kinder werden stets unkenntlich gemacht, sollte es von Ihnen nicht explizit anders erlaubt sein. §17 Schäden und Schadensersatz Sollten während der Veranstaltung Schäden an meinen Kostümen oder Materialien entstehen, die dem Kunden, Gästen oder anderen anwesenden Personen geschuldet sind, so muss der Kunde für den Ersatz oder die Reparatur aufkommen. Sie werden vor Ort von Ihrer Darstellerin auf etwaige Schäden hingewiesen und diese werden zusammen mit Ihnen dokumentiert. Wir kommen nicht für Ausfälle oder Verzögerungen auf, die durch falsche Angaben des Kunden entstanden sind. §18 Verpflichtung Der Kunde verpflichtet sich, die AGB einzuhalten. Er verpflichtet sich ebenfalls, dass kein Schaden an den Darstellern, Kostümen oder Materialien von CHRISTINAS MÄRCHENWELT entsteht und CHRISTINAS MÄRCHENWELT im Falle eines Abbruchs der Veranstaltung durch höhere Gewalt oder Wetter nicht verantwortlich zu machen. |